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Rente,Schweiz

Mandantin mit Wohnsitz in Deutschland arbeitet seit mehreren Jahren in der Schweiz. Ihr Gehalt wird in der Schweiz besteuert, wo sie sich an über 60 Tagen im Jahr aufhält. Die Steuerpflichtige verfügt ansonsten über keine weiteren Einkünfte in Deutschland, so dass in Deutschland keine Steuer anfällt. Frage: Die Altersvorsorge in der Schweiz baut ja auf verschiedenen Säulen auf, die Beiträge sind in der Schweiz meines Erachtens nur teilweise bei der Steuer abzugsfähig. Sind die späteren Rentenbezüge oder auch Einmalauszahlungen aus den Säulen, für die die Beiträge in der Schweiz und in Deutschland nicht abzugsfähig sind, dennoch in vollem Umfang in Deutschland steuerpflichtig?
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