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Anwendung v. § 1 AStG,Inl. Tochtergesellschaft

Ich habe eine Anfrage zur Mandatsannahme einer Zweigniederlassung einer ausländischen Firma aus Österreich. Diese Zweigniederlassung ist eine GmbH, bereits im Handelsregister eingetragen. Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt sind bereits erfolgt. Es wurde ein Geschäftsführer eingestellt, ein Österreicher, Wohnanschrift im Inland am Ort der Zweigniederlassung. Soweit ich es verstanden habe, wird das Gehalt einschl. der Lohnnebenkosten direkt von Österreich bezahlt. Hier im Inland geht es nur um Kontaktherstellung, Aufträge für den Hauptsitz in Österreich. Es fallen keine weiteren Kosten an. Einnahmen werden nicht erzielt. Da ich bisher keine Erfahrung habe, was muss hierbei beachtet werden? Wie muss ich dieses Konstrukt verstehen?
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