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Belgien,Betriebsstätte

Ein alleinstehender Mandant erhält als freiberuflicher Ingenieur einen Auftrag eines englischen Unternehmens. Tätigkeitsgebiet sind Offshorewindparks vor der Küste Belgiens. Der Mandant mietet zu diesem Zweck in Belgien eine Wohnung an, da der Auftrag voraussichtlich acht Monate dauern wird. Er pendelt regelmäßig zu seiner Wohnung nach Deutschland. Begründet der Mandant mit der Anmietung der Wohnung bereits eine Betriebsstätte in Belgien, so dass dort Einkünfte zu erklären sind oder ist das als doppelte Haushaltsführung einzuordnen, bei der die Besteuerung in Deutschland bleibt.
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