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Steuerpflicht,Ehefrau

Mein Mandant lebt im EU-Ausland und bezog derzeit nur Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit aus Deutschland. Seine Ehefrau lebt im EU-Ausland und hatte bislang keine Einkünfte. Die Mandanten erfüllten bisher die Voraussetzungen für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht und hatten diese auch gewählt. Nun haben die Mandanten auf ihrem Wohnhaus im EU-Ausland eine Photovoltaikanlage errichten lassen. Die Ehegatten betreiben die Photovoltaikanlage gemeinsam. Meine Fragen: Kann die Ehefrau weiterhin als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden? Wenn die Ehefrau nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ist der Steuerpflichtige dann der Einzelveranlagung zu unterwerfen? Hat der Steuerpflichtige seine LSt-Abzugsmerkmale zu ändern?
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