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§ 23 EStG,Veräußerungskosten,Spanien

Meine Mandantin ist eine Familien-KG, die Grundbesitz in Spanien hält. 2022 wurde eine Immobilie verkauft. Der Gewinn hieraus wären §-23-Einkünfte, wenn ich es richtig verstanden habe. Was ist mit den angefallenen Kosten (Steuerberater, Kontoführung, IHK) aus dem Jahr 2021? Sind diese vorab als Veräußerungsverluste aus § 23 EStG im Jahr 2021 zu erfassen?
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