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DBA Deutschland/Österreich,unbewegliches Vermögen

Sachverhalt: Ein Deutscher (Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Dtl.) plant den Erwerb eines Ferienwohnsitzes zu Wochenendaufhalten in Österreich – das Objekt soll in den übrigen Jahreszeiten, wo keine Selbstnutzung stattfindet, an Touristen in Österreich vermietet werden (ein Dienstleister würde das organisieren). Der Mandant ist sich unschlüssig, ob er die österreichische Ferienwohnung entweder a) selbst erwirbt oder b) durch eine neu zu gründende deutsche GmbH (die ihm als Alleingesellschafter-Geschäftsführer, Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Dtl. gehören würde) erwirbt. Frage: zu a) Ist es zutreffend, dass bei Direkt-Erwerb als natürliche Person, die VuV-Einkünfte erzielt, diese ausschließlich in Österreich als Belegenheitsstaat besteuert werden? Dabei kommt dann die „Freistellungsmethode“ zur Anwendung, wobei aufgrund EU-Liegenschaft KEIN Progressionsvorbehalt in Dtl. zu beachten ist, richtig? zu b) Bei Erwerb mittels einer dazwischengeschalteten GmbH Unterlägen die Vermietungseinkünfte (oder sind es aufgrund der GmbH-Eigenschaft dann gewerbliche Einkünfte?) aus der österreichischen Immobilie bei seiner deutschen GmbH der deutschen Besteuerung (KSt und/oder GewSt)? Oder wären auch im Fall einer GmbH die Einkünfte nur in Österreich zu versteuern – als die eines beschränkt Steuerpflichtigen?
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