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Wohnsitz,Meldeadresse,Zahlungsströme

Meine Mandantin ist vor Jahren ausgewandert nach Südafrika. Derzeit lebt sie in Uganda und betreibt dort ein Hotel mit Lodge & organisiert Reisen. Thematik 1: Nachdem sie seit Geburt in ihrem Elternhaus gemeldet ist, stellt sich die Frage, ob dadurch ein Wohnsitz in Deutschland begründet wird (max. vier Wochen pro Jahr hält sie sich bei der Mutter in Deutschland auf). Ist die Mandantin in Deutschland steuerpflichtig? Wie verhält es sich, wenn die Mandantin als Kind das Elternhaus übertragen bekommt inkl. Wohnrecht für die Mutter? Ist die Mandantin dadurch steuerpflichtig in Deutschland, wenn sie – eine Wohnung besitzt, die sie unentgeltlich an ihren Sohn für seine Wohnzwecke überlässt? – ein deutsches Bankkonto besitzt, auf dem Betriebseinnahmen des Reisebüros aus Uganda eingehen (die Einnahmen werden in Uganda versteuert), der Zahlungsfluss läuft lediglich auf ein deutsches Bankkonto & lagert auch hier in Deutschland? Thematik 2, Einkommensteuer: Ist der Zahlungsfluss auf ein deutsches Konto schädlich, auch wenn die Einkünfte nicht in Deutschland versteuert werden? Die Mandantin will sichergestellt haben, dass die in Deutschland gelagerten Gelder, die in Uganda versteuert sind, für sie nicht schädlich sind, wenn sie diese zur Anschaffung einer ETW verwendet.
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