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Betriebsstätte,Lagerung

Eine von uns betreute GmbH hat eine Lagerhalle an der Schweizer Grenze angemietet. Sie erbringt dort „Lager- und Aufbewahrungsleistungen“ an eine schweizerische GmbH. Der alleinige Gesellschafter der von uns betreuten GmbH ist an der schweizerischen Gesellschaft zu 52 % beteiligt und dort Geschäftsführer. Die Leistungen sollen mit der Kostenaufschlagsmethode (Zuschlag 5 %) abgerechnet werden. Ziel ist es, eine Betriebsstätte der schweizerischen GmbH in Deutschland zu vermeiden. Ist das gewählte Modell zielführend?
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