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Steuerpflicht,Österreich

Unser Mandant M und seine Frau L haben sowohl einen Wohnsitz in Deutschland als auch in Österreich. L hat ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Deutschland, M hat nur noch Einkünfte aus Nichtselbstständiger Tätigkeit in Österreich. Da der Mittelpunkt des Lebensinteresses in Deutschland liegt (gegeben), wurde für 2021 eine Zusammenveranlagung in Deutschland mit unbeschränkter Steuerpflicht durchgeführt. Die österreichischen Einkünfte wurden hierzu mit Anwendung des Progressionsvorbehalts freigestellt. Das Österreichische Finanzamt sah den M nachweislich als beschränkt steuerpflichtig an. M beantragt nun für 2021 die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 (4) EStG 1988 (Österreich), da keine deutschen Einkünfte vorliegen. Führt die Behandlung des M als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich dazu, dass die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland verloren geht und eine Zusammenveranlagung daher nicht mehr möglich ist? Oder ist es möglich, in beiden Staaten unbeschränkt Steuerpflichtig zu sein und dementsprechend den Grundfreibetrag in beiden Staaten in Anspruch zu nehmen?
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