Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zinslose Stundung,§ 6 AStG,Rückkehr

Unsere Mandanten (Eheleute) sind im Mai 2021 von Deutschland nach Spanien gezogen. Im November 2021 erfolgte die offizielle Abmeldung aus Deutschland. Der Ehemann ist Ges.-GF einer GmbH, die Ehefrau ist nur Gesellschafterin. Sitz der Gesellschaft ist weiterhin in Deutschland, Ehemann (70 % Ges.) trifft alle Entscheidungen aus Deutschland heraus (d.h., die Geschäftsleitung erfolgt in Deutschland), die mitarbeitende Ehefrau (30 % Ges., Sperrminorität) führt nur Hilfstätigkeiten ausschließlich in Spanien durch. Folgende Frage haben wir: Wenn die Wegzugssteuer in voller Höhe ausgelöst wird, lässt sich das dann dadurch verhindern, dass die Eheleute vor der Liquidation wieder zurück nach Deutschland ziehen und erst dann liquidieren? Gibt es hier zeitliche Beschränkungen? Gemäß unserer Auslegung des § 6 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 AStG sind sämtliche zeitliche Beschränkungen kein Tatbestandsmerkmal. Demnach ist auch die vorübergehende Abwesenheit keine Voraussetzung für den Wegfall der gestundeten Steuer.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen