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Betriebsstätte,Luxemburg

Wir bitten um steuerliche Würdigung des folgenden Sachverhalts aus der Sicht des Gewerbesteuerrechts. Mandantin A ist eine in Ungarn gegründete Kft (Rechtsform ist mit der deutschen GmbH vergleichbar) und hat eine DBA-Betriebsstätte in Deutschland. In Deutschland liegen die Betriebsstätten in der Gemeinde Nürnberg (Hauptniederlassung) und in mehreren weiteren Gemeinden. Außerdem erbringt die deutsche Betriebsstätte Dienstleistungen in Luxemburg über einen Zeitraum von jeweils länger als sechs Monaten unter Einsatz des in Deutschland angestellten Personals. Frage: Welcher Betriebsstätte in Deutschland ist der Gewerbeertrag aus Luxemburg zuzurechnen, der Hauptbetriebsstätte in Nürnberg? Oder wird der Gewerbeertrag aus Luxemburg bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für Zwecke der Gewerbesteuer gekürzt? Alternative 2: Die deutsche Betriebsstätte erbringt Dienstleistungen in Luxemburg jeweils über den Zeitraum von weniger als sechs Monaten.
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