Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Reichweite,Steuerabzug

Unser Mandant hat Zahlungen an ausländische Fotomodelle geleistet. Da das Fotoshooting im In- und Ausland verwertet wurde, wurde in der Vergangenheit die Vergütung aufgeteilt. Auf den Anteil der in Deutschland verwertet wurde, wurde QSt einbehalten und abgeführt. Die BP vertritt nun die Auffassung, dass die Gesamtvergütung der deutschen Quellensteuer zu unterwerfen ist, da der Mandant über keine ausländische Betriebsstätte verfügt; somit vollständige Verwertung in der deutschen Betriebsstätte.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen