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Schweiz,Pension

Die Mandantin war im öffentlichen Dienst tätig (Professorin an einer Schweizer Universität) und hatte ihren Wohnsitz in der Schweiz. Seit ihrer Pensionierung im September 2020 lebt sie in Deutschland und bezieht aus der Schweiz eine Altersrente, die von der Luzerner Pensionskasse ausgezahlt wird. Von dieser Rente wird eine zehnprozentige Quellensteuer einbehalten. Frage: welche Methode zur Beseitigung der Doppelbesteuerung ist anzuwenden? In diesem Fall hatten Sie mir am 12.12.2022 bereits unter dem Betreff: Wegzug von der Schweiz aus einkommensteuerlicher Sicht, ein Gutachten zukommen lassen. In diesem kommen Sie zu folgender Besteuerungmethode, dass die Doppelbesteuerung mittels Anwendung der Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt vermieden wird. Das Finanzamt wendet im Einkommensteuerbescheid 2021 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung folgendes an: die Rente wird in Deutschland mit dem Ertragsanteil von 80% versteuert und die in der Schweiz erhobene Quellensteuer wird angerechnet. Bitte teilen Sie mir mit, welche Methode anzuwenden ist.
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