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Art. 18 Abs. 2 DBA Großbritannien,§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG,Pension eines ehemaligen Soldaten aus Großbritannien

Sehr geehrtes Expertenteam, ich habe eine Frage zur Versteuerung einer Pension / Rente aus der britischen Armee. Mein Mandant ist 49 Jahre alt und lebt seit einigen Jahren in Deutschland. Er war lange Berufssoldat in der englischen Armee. Vor seinem Austritt aus der englischen Armee war er einige Jahre in Deutschland stationiert. Er besitzt die britische Staatsangehörigkeit. Mein Mandant bekommt seit dem 1.5.2015 eine Pension aus England. Bisher wurde diese Zahlung nicht in der Steuererklärung angegeben, da mein Mandant der Meinung war, dieser Betrag wird in England versteuert. Nun hat das Finanzamt Kenntnis von der Pension/Rente bekommen und fordert eine Nacherklärung der Einkünfte ab 2018 an. Ich habe folgende Bescheinigung aus England vorliegen: Ministry of Defence Scheme: AFPS 1975 Scheme Staus: Officer Pensioner Service: Army Soldiers State Pension Date: 05.08.2041 (=67 Geburtstag) Tax Code: 1185L (in späteren Jahren 1250L bzw. 1257L) Tax Basis: 0 Tax Pay to Date: 10.917,60 Tax to Date: 0 Tax Free to Date: 0,00 GAYE to Date: 0,00 Non Tax Ded TD: 0,00 Prev Emp Gross: 0,00 Prev Emp Tax: 0,00 File Status: EPS final submission issued Hat Deutschland ein Besteuerungsrecht? Leider konnte ich nicht herausfinden, ob die Zahlung von der Armee eher vergleichbar mit einer deutschen Pension (§19 EStG) oder mit einer deutschen Rente (§ 22 EStG) ist. Was für Einkünfte liegen vor? Meiner Meinung nach könnte eine Pension (§19) oder eine Rente (§22) vorliegen. Es könnte sich auch um eine abgekürzte Leibrente handeln, da in der Bescheinigung folgendes ausgewiesen ist: „Beginn staatliche Pension/Rente am 05.08.2041“. Wenn Einkünfte aus § 19 EStG vorliegen, steht meinem Mandanten dann auch der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG zu? Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Viele Grüße Kirsten Guse
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