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DBA Korea,Verschiedene Einkunftsarten,Anrechnung

Sachverhalt: A wohnt mit seiner Ehefrau in Deutschland (unbeschränkt steuerpflichtig). Ansässig ist A in Deutschland lt. DBA. A hat im Jahr 2021 Einkommen in Südkorea. A erzielt aus den Veräußerungen von Aktien (Anschaffung im Jahr 2015) aus einem Wertpapierdepot in Südkorea einen Gewinn von rund 110.000 €. Des Weiteren erhält A aus Südkorea Kapitalauszahlungen aus Versicherungen (Anschaffung/Abschluss 2014) mit einem Gewinn von rund 17.000 €. Hierbei wurde ausländische Steuer von 2.600 € (15 %) einbehalten. Bei der Veräußerung einer in Südkorea belegenen Immobilie hat A einen Gewinn von rund 50.000 € erzielt. Die Immobilie wurde im Jahr 2018 angeschafft und im Jahr 2021 veräußert. Fragen: 1. Welches Land hat das Besteuerungsrecht für die Veräußerung der Aktien? 2. Welches Land hat das Besteuerungsrecht für die Kapitalauszahlung der Versicherungen? 3. Welches Land hat das Besteuerungsrecht für den Veräußerungsgewinn der Immobilie? 4. Kann A die ausländische Steuer von der deutschen Steuer anrechnen?
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