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Rumänien,Tätigkeit

Eine in Deutschland ansässige Person ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin einer Kapitalgesellschaft in Rumänien (S.R.L.). Sie erbringt für diese die Tätigkeit tatsächlich ausschließlich in Rumänien und erhält für ihre Leistung ein Gehalt von 10.000 € im Monat (120.000 €/Jahr), die in Rumänien als Gehalt behandelt werden und als Betriebsausgaben der S.R.L. Angemessen für die Leistung wären nach deutschem Recht 60.000 €. Fragen: 1) Einkünfte welchen Artikels stellt die Tätigkeit nach deutsch-rumänischem DBA dar? 2) Führt die Bewertung der Höhe der Einkünfte in Deutschland hälftig (i.H.v. 60.000 €) zu einer Behandlung als vGA und also als Kapitalerträge? 3) Wenn ja, darf diese dann in Deutschland mit Abgeltungsteuer versteuert werden, obwohl auf Ebene der S.R.L. der Betriebsausgabenabzug beibehalten wird?
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