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Griechenland,Vermietung

Sachverhalt: A betreibt seit 4 Jahren ein Reisebüro als Einzelunternehmen. Umsatzsteuerlich unterliegt er der Regelbesteuerung (kein Kleinunternehmer). Nun erwirbt A ein Ferienhaus in Griechenland. Dieses beabsichtigt er jeweils von April bis einschließlich Oktober an Urlauber kurzfristig zu vermieten. Von November bis März wird das Ferienhaus von A selbst genutzt bzw. steht leer. Über sein Reisebüro stellt er Kontakt zu potenziellen Mietern her und „vermittelt“ die Vermietung des Ferienhauses. Fragen: 1. Stellt das Ferienhaus (notwendiges) Betriebsvermögen dar oder ist eine Behandlung als Privatvermögen (Vermögensverwaltung) möglich? 2. Zu welcher Einkunftsart gehören die Vermietungseinkünfte? 3. Inwiefern unterliegen die Mieteinkünfte in Deutschland der Besteuerung bzw. dem Progressionsvorbehalt? 4. Inwiefern unterliegt eine spätere Veräußerung in Deutschland der Besteuerung?
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