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Hinzurechnungsbesteuerung,Zwischeneinkünfte

Muttergesellschaft: AG in der Schweiz; Zwischengesellschaft gemäß AStG; Anteilseigner (Eheleute zu je 50 %) sitzen in Deutschland.   Tochtergesellschaft: GmbH in Deutschland (Mutter ist zu 100 % beteiligt) Enkelgesellschaft: GmbH in Deutschland (Tochter ist zu 100 % beteiligt) Die Enkelgesellschaft soll nun zum gemeinen Wert auf die Tochtergesellschaft verschmolzen werden. Nach schweizerischem Recht wird die Muttergesellschaft die Anschaffungskosten für die Tochtergesellschaft nach der Verschmelzung bei der Enkelgesellschaft fortführen. Die Verschmelzung kann aus schweizerischer Sicht somit erfolgsneutral erfolgen. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Führt die vorstehend angeführte Verschmelzung zu Einkünften bei der Muttergesellschaft, die der Hinzurechnungsbesteuerung bei den Anteilseignern in Deutschland unterliegen?
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