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Zinsen,Polen

M ist alleiniger Anteilseigner einer Holding-GmbH. Die Holding-GmbH hält eine Beteiligung zu 95 % an einer polnischen Sp.z.o.o, die hauptsächlich Immobilien verwaltet. Die Immobilien der Sp.z.o.o sind in Polen belegen. Geschäftsführer der Holding-GmbH und der polnischen Gesellschaft ist M. M hat seinen alleinigen Wohnsitz in Deutschland. Die Holding-GmbH gewährt ihrer polnischen Tochtergesellschaft ein Darlehen für den Kauf von Immobilien. Zinsen werden a) fremdüblich vereinbart, b) nicht erhoben. Frage: Welche Steuerpflichten ergeben sich aus dem Sachverhalt?
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