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Schweiz,Anrechnung

Zu folgendem Sachverhalt bitten wir, Stellung zu nehmen: Die Eheleute sind unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und Vermietungseinkünfte). In der Schweiz ist eine Immobilie vorhanden, die vermietet wird. Die Ansässigkeit ist in Deutschland. Die Vermietungseinkünfte aus der Schweiz sind in Deutschland steuerpflichtig unter Anrechnung der Schweizer Steuer (nach DBA BRD-Schweiz und § 34c EStG). In der Schweiz wird folgendes besteuert: 1) Revenue = Einkommen 2) Fortune = Vermögen Darauf wird jeweils Bundes-, Kantonal- und Gemeindesteuer erhoben. Unserem Verständnis nach wird dieselbe Steuer aus der Schweiz auf die Einkommensteuer angerechnet. Dies wäre Schweizer Steuer auf „Revenue“ = Einkommen. In der Schweiz werden das gesamte Welteinkommen und die Vermögenswerte aus Deutschland und der Schweiz berücksichtigt und versteuert. Die Schweizer Steuer auf „Fortune“ = Vermögen ist lt. DBA auf die deutsche Steuer anrechenbar.
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