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Wohnsitz,Steuerpflicht

Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger lebt und arbeitet in Deutschland. Seine Ehefrau wohnt und arbeitet in der Schweiz. Als Zweitwohnsitz hat die Ehefrau die Adresse des Ehemanns in Deutschland angegeben. Sie fährt ca. einmal im Monat nach Deutschland zu ihrem Ehemann. Der Steuerpflichtige (Ehemann) fährt für ca. dreimal im Monat in die Schweiz zum Hauptwohnsitz seiner Ehefrau. Frage: Wird in diesem Fall die Ehefrau automatisch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil Sie einen Zweitwohnsitz in Deutschland angemeldet hat, dort aber nur ca. zehnmal im Jahr sich tatsächlich aufhält? Bzw. ab wann wird die Ehefrau tatsächlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?
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