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Vermietung,Ausland

Mandant besitzt Grundstücke im Ausland die als Ferienwohnungen vermietet werden. a) Südafrika b) Kenia c) Österreich Unterliegen die Überschüsse aus der Vermietung dieser Grundstücke in Deutschland der Einkommensteuer? Können Verluste aus der Vermietung dieser Grundstücke in Deutschland mit den anderen positiven Einkünften verrechnet werden? Wenn steuerfrei? Sind die entsprechenden ausländischen Einkünfte dann im Progressionsvorbehalt zu berücksichtign?
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