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Kurzarbeitergeld,Schweiz

Guten Tag, ein Mandant von mir ist Grenzgänger und arbeitet in der Schweiz. Dieser hat in 2021 Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Jetzt stellt sich allerdings die Frage ob diese unter Progressionsvorbehalt steht oder nicht und somit dann in der EStE unter Einkommensersatzleistungen einzutragen ist. Mit freundlichen Grüßen Celina Wuttke
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