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Frankreich,Einkünfte

D ist ansässig in Deutschland und alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der D-GmbH. Die D-GmbH ist zu 100% beteiligt an der D-SARL in Frankreich. Geschäftsführer der D-SARL ist eine in Frankreich ansässige Person. Sowohl die D-GmbH als auch die D-SARL sind auf dem Gebiet der Softwareentwicklung tätig. Beide Unternehmen unterhalten Geschäftsbeziehungen. Fragen: 1.) Welche steuerlichen Regelungen gelten für die Gewinnbesteuerung der beiden Unternehmen? 2.) Welche formellen Anforderungen müssen die Unternehmen in Sachen Verrechnungspreise erfüllen? 3.) Wie sind Gewinnausschüttungen aus der D-SARL an die D-GmbH zu besteuern? 4.) Wie wäre der Verkauf von Anteilen an der D-SARL zu besteuern?
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