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§ 7 AStG,§ 8 AStG,Niedrigbesteuerung

Eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft erzielt Einkünfte aus Lizenzen (passive Einkünfte). Aktive Einkünfte werden nicht erzielt. Gesellschafterin (80 %) und Mitunternehmerin ist eine Schweizer KapGes. Der Gesellschafter (natürliche Person) (100 %) der Schweizer KapGes ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ist auf Grund der Schweizer Zwischengesellschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 10 AStG durchzuführen, oder kann diese auf Grund der Besteuerung der PersG in Deutschland unterbleiben?
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