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Veranlagung,Ehemann

Bei Eheleuten ist der Mann ab 05/2022 nach Polen gezogen und hat dort ein Gewerbe eröffnet. Die Ehefrau wohnt und arbeitet in Deutschland. Welche Veranlagungsmöglichkeiten ergeben sich? Die Kinder erhalten deutsches Kindergeld, studieren aber mit zweitem Wohnsitz in Polen, ggf. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auswärtige Unterbringung?
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