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DBA NL,Lohnsteuer,Home-Office

Sachverhalt: Die I-GmbH (deutsches Unternehmen) mit Sitz in Fin Bayern beschäftigt Arbeitnehmerin B mit Wohnsitz in den Niederlanden. B arbeitet ausschließlich "remote" im Homeoffice in den Niederlanden. Das Home Office befindet sich in deren Wohnung in den Niederladen. Ihr Gehalt wird von der I-GmbH in die Niederlande ausbezahlt. Fragen: Nr. 1: Wie wird nun das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin mit Home-Office in den Niederlanden "lohnbesteuert"? Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird das Besteuerungsrecht zunächst dem Wohnsitzstaat der Arbeitnehmerin zugewiesen. Nur wenn die Arbeit im Ausland länger als 183 Tage (was hier der Fall ist) oder aber zu Lasten eines ausländischen Arbeitgebers verrichtet wird, steht diesem Staat, also dem Tätigkeitsstaat (hier Niederlande), das Besteuerungsrecht zu. Bedeutet dies auf meinen Sachverhalt, dass soweit die Arbeitnehmerin im Homeoffice in den Niederlanden arbeitet, die Lohnbesteuerung in den Niederlanden erfolgen muss? Heißt dies analog, dass soweit sie mal nach Deutschland reist um dort an Besprechungen am Sitz Ihres Arbeitgebers in Bayern teilzunehmen und sie wirtschaftlich zu Lasten eines ausländischen Arbeitgebers tätig (hier: I-GmbH mit Sitz in Deutschland) wird demgemäß "diese Arbeitgebertage" in Deutschland auch in Deutschland lohnbesteuert werden müssen? Kann es sein dass hier dann zwei Lohnabrechnungen schon aus lohnsteuerlichen Grundsätzen zu erstellen sind? Und eine davon in den Niederlanden? 2. Die Niederlande gehen von einem andersartigen Betriebsstättenbegriff als Deutschland aus. Gemeint ist hier der Betriebsstättenbegriff im körperschaftsteuerlichen Sinne. Anscheinend gehen die Niederland bereits beim Vorliegen von geringeren Voraussetzungen davon aus, dass das Homeoffice der Arbeitnehmerin in den Niederlanden eine körperschaftsteuerliche Betriebsstätte sein könnte. Dies hätte dann zur Folge, dass für diese Betriebsstätte (hier: das Home-Office der Arbeitnehmerin) ein Betriebsstätten-Gewinn zu berechnen wäre und dieser der Besteuerung in den Niederlanden zu unterwerfen wäre. Sehen Sie das auch so? Was wäre hier zu tun, dass keine Betriebsstätte der I-GmbH in den Niederlanden durch das Home-Office der dortigen Arbeitnehmerin begründet wird?
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