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Betriebsstätte,Italien

Arbeitnehmer S ist bei einer italienischen Gesellschaft (analog GmbH) angestellt. Er generiert Umsätze für eine deutsche GmbH (Schwestergesellschaft zur italienischen Gesellschaft). Die Rechnungstellung für die Umsätze der deutschen Gesellschaft erfolgt aus Deutschland dann direkt an den Kunden. Die italienische Gesellschaft stellt die Leistungen ihres Mitarbeiters der deutschen Gesellschaft in Rechnung. Es ist davon auszugehen, dass der Mitarbeiter S eine führende Rolle bei den Vertragsabschlüssen einnimmt. Weiterhin wird unterstellt (müsste arbeitsrechtlich geprüft werden), dass der Mitarbeiter auch eine formelle und faktische Vollmacht zum Abschluss von Geschäften für die deutsche GmbH hat. Fragen: Was wären in diesem Fall die Konsequenzen für die deutsche GmbH? Würde eine beschränkte Steuerpflicht in Italien erwachsen? Wenn ja wie? Wäre der Mitarbeiter S (trotz fehlenden Arbeitsvertrags) z.B. ein Vertreter oder würde eine ausländische BS begründet? Wäre die ausländische BS die italienische „GmbH“? Abwandlung: Der Mitarbeiter hat keine Vollmacht und er stellte lediglich den Kontakt zum Kunden her. Die wesentlichen vertraglichen Inhalte sowie die finale technische Unterstützung zum Vertragsabschluss erfolgt vom deutschen Mitarbeiter der deutschen GmbH. Wie wären hier die Konsequenzen? Hinweis zur Bearbeitung: Es reichen durchaus kurze stichwortartige Antworten/Ideen. Es soll das Risiko einer steuerlichen Erfassung in Italien oder auch anderen Ländern vermieden werden.
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