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§ 6 AStG,Wegzug,Frist

Mein Mandant hat seinen Wohnsitz in Deutschland zum 26.12.2021 aufgegeben. Ist das auch exakt der Zeitpunkt, zudem ein fiktiver Veräußerungsgewinn nach § 6 AStG zu ermittlen ist? Gibt es steuerlich ein bevorzugtes Bewertungsverfahren? Wenn die Verschonung nach § 6 Abs. 3 AStG in Anspruch genommen werden will, muss dann der Rückzug spätestens zum 25.12.2028 erfolgen?
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