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Kirchensteuer,Wegzug,unbeschränkte Steuerpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist deutscher Staatsbürger und ist in 2010 in die Schweiz gezogen. Wir haben ab 2011 für in Deutschland für seine inländischen Einkünfte eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgegeben. Durch Recherchen des Finanzamtes ergab sich, dass bedingt durch die Verjährung ab dem Veranlagungszeitrum der Voraussetzung für eine sog. Überdachte Besteuerung vorliegen. Man unterstellt meinem Mandanten, dass neben seinem unstreitigen 1. Wohnsitz in der Schweiz in Deutschland eine sog. ständige Wohnstätte in Deutschland unterhält. Aus diesem Grund sind wir aufgefordert ab dem Veranlagungsjahr 2018 im Rahmen der sog. Überdachten Besteuerung Steuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige (Einschränkungen hier gibt das DBA Schweiz vor) abzugeben. Mein Mandant ist jetzt der Ansicht, dass er, obwohl in Deutschland bisher nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, in Deutschland nicht kirchensteuerpflichtig sei. Er begründet dies mit dem fehlenden Wohnsitz in Deutschland. Deshalb sollen die unbeschränkten Steuererklärungen ohne eine Kirchensteuerpflicht abgegeben werden. Ist diese Ansicht richtig, dass er in Deutschland nicht der Kirchensteuerpflicht unterliegt? Mit freundlichen Grüßen C. Greupner
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