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Lohnsteuer,Rumänien

Die inländische dt. GmbH (Arbeitgeber) hat weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte in Rumänien. Die GmbH beabsichtigt, ab 8/2023 einen rumänischen Arbeitnehmer einzustellen. Der Arbeitnehmer hat seinen Wohnsitz in Rumänien und wird seine Arbeitsleistung ausschließlich in Rumänien erbringen. Frage: Wie ist der Arbeitnehmer lohnsteuerlich in Deutschland zu behandeln?
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