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§ 1 EStG,unbeschränkte Steuerpflicht,Zeitweise

Sachverhalt: Mdt. zieht 2008 nach Spanien und ist seitdem nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig gewesen. Er hält Anteile an einer GmbH im Privatvermögen, welche er nun zu Beginn 2021 veräußert hat (Veräußerungsgewinn vorhanden). Zu diesem Zeitpunkt noch wohnhaft in Spanien. 3 Monate später zieht er zurück nach Deutschland. Weitere 2 Monate später verstirbt er. Über die Steuerpflicht in Spanien ist nichts bekannt. Frage: Ist der Mdt. für das Jahr 2021 in DE unbeschränkt steuerpflichtig bzw. inwiefern unterliegt der Verkauf vor dem Rückzug im gleichen Jahr in DE der Steuerpflicht?
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