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Art. 13,23 DBA USA,Veräußerungsgewinn unbewegliches Vermögen

Mandantin hat im Januar 23 das Haus in der USA von Ihrem Mann geerbt, da er verstorben ist. Jetzt möchte Frau X das Haus in der USA verkaufen (Anschaffung im Jahr 2014). Frau X kauft sich aber gleich wieder einen Wohnung etc. in der USA, der Verkaufserlös wir innerhalb 90 Tagen reinvestiert, so dass lt. Frau X kein Spekulationsgewinn in der USA versteuert werden muss. Ist der Spekulationsgewinn in Deutschland der Steuer zu unterwerfen (10-Jahres Frist)?
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