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Türkei,Umzug

Der Mandant ist mit seiner Ehefrau im März 2022 nach Deutschland gezogen (Anmeldung Wohnsitz ebenfalls im März). Beide hatten vor ihrem Umzug Arbeitnehmereinkünfte in der Türkei, welche im Rahmen des Progressionsvorbehalts in der dt. Steuererklärung zu berücksichtigen sind. Der Ehemann hatte danach steuerpflichtige Arbeitnehmereinkünfte in Deutschland. Die Ehefrau hat nach dem Umzug weiterhin für ihren Arbeitgeber in der Türkei gearbeitet und hatte auch weiterhin einen Wohnsitz in der Türkei. Die Ehefrau ist im Schnitt eine Woche pro Monat in Deutschland bei ihrem Mann gewesen.Im Übrigen befand sie sich in der Türkei. Von ihrem türkischen Gehalt wurden bereits Steuern in der Türkei einbehalten. Frage: Muss die Ehefrau ihre Einkünfte in DE erklären oder kann darauf verzichtet werden, weil die Türkei das Besteuerungsrecht hat? Welche Nachweise müssen erbracht werden, damit die Einkünfte von der Besteuerung in DE ausgenommen werden können (Bescheinigung des Arbeitgebers, Flugtickets)?
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