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Art. 10 DBA-Niederlande,§ 49 EStG,Art. 11 DBA-Niederlande

Unser Mandant ist eine in den Niederlanden ansässige BV, die in Deutschland zum einen Vermietungstätigkeiten für fremde Wohnzwecke ausübt (Besteuerungsrecht Deutschland) und zum anderen Geld angelegt hat. Das Geld wird zum einen in Aktien (Art. 10) angelegt und zum anderen als verzinsliches Festgeld (Art. 11) angelegt. Unseres Erachtens stellt die reine Vermietungstätigkeit keine Betriebsstätte i. S. d. DBA dar und auch ist u. E. nach die Anlage von Festgeld bzw. in Aktien nicht im kausalen Zusammenhang mit der Vermietung zu sehen. Mithin kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Besteuerungsrecht bezogen auf die Dividenden und Zinsen beim Ansässigkeitsstaat Niederlande liegt. Die Bank in Deutschland hat nun KapSt und SolZ einbehalten. Fragen: Liegen wir mit der Annahme des Besteuerungsrechts in den Niederlanden für die Dividenden und den Zinsen soweit richtig? Darf die Bank in Deutschland Abzugssteuer auf das Festgeld einbehalten, oder müsste sie die Zinsen brutto auszahlen. Art. 11 – Zinsen sieht m. E. nach kein Quellenbesteuerungsrecht für Deutschland vor.
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