Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

DBA Rumänien,Arbeitslohn,Anrechnung

Unser Mandant ist rumänischer Arbeitnehmer, welcher in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Sein Lebensmittelpunkt ist in Rumänien. Im Inland ist er innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten mehr als 183 Tage im Auftrag seines rumänischen Arbeitsgebers (inländische Betriebsstätte) beschäftigt. Mangels Lohnsteuerabzugsmerkmalen wird im Inland ein Lohnsteuereinbehalt nach LSt-Klasse VI vorgenommen und an das Finanzamt gemeldet und abgeführt. Aufgrund des Lohnsteuereinbehalts in Rumänien sowie im Inland kommt es zu einer Doppelbesteuerung unseres Mandanten. Fragestellung: Welcher Staat hat das Recht zur Besteuerung der unselbständigen Einkünfte unseres Mandanten? Wie kann die Doppelbesteuerung vermieden werden? Im welchem Staat kann die Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode angewandt werden? Bitte Fundstellen und Paragraphen angeben.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen