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Unbeschränkte Steuerpflicht,Wohnsitz,Gewöhnlicher Aufenthalt

Sehr geehrte Damen und Herren, ich betreuue eine Mandantin mit Wohnsitz in England. Die Mandantin hatte in Deutschland ein Haus, in dem Sie regelmäßig gewohnt hat. Dieses Haus hat sie nun verkauft. Bisher wurde Sie als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland geführt. Das Finanzamt möchte nach dem Verkauf des Hauses die weitere unbeschränkte Steuerpflicht prüfen. Sie hat in Deutschland noch Einkünfte aus der Beteiligung. Die Mandantin hält sich weiterhin in Deutschland auf und zahlt Miete für Ihre Unterkunft. Es ergab sich nun folgende Frage des Mandanten: Insbesondere möchten wir Sie bitten, zu klären, wie viele Tage sie gesetzlich verbringen darf, bevor ihr der Aufenthaltsstatus zuerkannt wird. Wir gehen davon aus, dass die Zahl insgesamt 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt (gemäß den deutschen Visabestimmungen für britische Staatsbürger). Wir denken, das sollte auch 90 Tage am Stück durchgängig sein?? Mit freundlichen Grüßen Andrea Eggert-Mette
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