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Zuzug,Wegzug,Ägypten

Der Mandant hat im Zeitraum August 2019 - November 2020 einen Wohnsitz in Deutschland gehabt und Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt. Davor und danach, also im Zeitraum Januar 2019-Juli 2019 sowie Dezember 2020 hat er in Ägypten gelebt und Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt. Ist es richtig, diese Einkünfte aus Ägypten im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen? Da die ägyptischen Einkünfte zu einer Zeit erzielt wurden, in der keine unbeschränkte Steuerpflicht bestand, dürften diese in DE steuerfrei sein. Die Einkünfte wurden anscheinend ohne Steuerabzug ausgezahlt, d.h. es kann kein Nachweis erbracht werden, dass die Einkünfte in Ägypten versteuert wurden. Frage konkret: Wie wäre die Begründung dafür, diese ägyptischen Einkünfte dennoch nur im Rahmen des Progressioinsvorbehaltes zu berücksichtigen.
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