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Internationales Steuerrecht,Veräußerung Immobilie,Anrechnungsverfahren

Die Mandanten (Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland) verfügen über eine Immobilie in Kolumbien, die sie in 2022 veräußert haben. Die Veräußerung erfolgte unmittelbar nach dem Erwerb. Der Gewinn wurde in Kolumbien versteuert. Frage: Sind die Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft als steuerfreie Progressionseinkünfte zu berücksichtigen oder als steuerpflichtige Einkünfte mit Anrechnung der in Kolumbien gezahlten Steuer?
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