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Polen,Handwerker

Potentielle Mandanten sind polnische Handwerker, welche (mit Wohnsitz in Polen) in Deutschland für deutsche Auftraggeber (Bauunternehmen) tätig werden. Die polnischen Handwerker sind hier umsatzsteuerlich erfasst (deutsche Steuernummer) und haben eine Freistellung nach § 48b EStG. Wie sind die Grundregelungen der Besteuerung in der USt und der ESt? Unseres Erachtens kurz: In der USt-Behandlung wie ein „normales“ deutsches Unternehmen; in der ESt denkbar beschränkte ESt-Pflicht; in der ESt jedoch: Es besteht keine feste Betriebsstätte und keine Montage über sechs Monate, daher fraglich, ob eine Steuerpflicht entsteht. Die Handwerker halten sich immer nur „einsatzbezogen“ auf Baustellen auf, welche unter sechs Monaten dauern. Fazit u.E. daher: nur USt, keine ESt? Korrekt? Was ist ggf. zu beachten?
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