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beschränkte Steuerpflicht,Schweiz,Kapitaleinkünfte

Unsere Mandanten (Ehepaar) mit deutscher Staatsangehörigkeit haben ihren Wohnsitz in der Schweiz. Sind die Einkünfte aus Kapitalerträgen (z.B. Sparguthabenzinsen, Dividenden etc.), welche unsere Mandanten in Deutschland bezogen haben, in Deutschland über eine Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen oder sind diese in der Schweiz über eine Steuererklärung anzugeben? Bitte lassen Sie uns hierzu eine steuerliche Stellungnahme zu diesem Sachverhalt unter Beachtung des DBA's zwischen Deutschland / Schweiz zukommen. Vielen Dank vorab.
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