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Österreich,Arbeitnehmer

Wir bitten um Hilfestellung bzgl. der steuer-/sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen einer in Deutschland (Bayern) ansässigen Beschäftigten und einem in Österreich ansässigen Unternehmen. Der Tätigkeitsort befindet sich in Deutschland, Bayern, da die Tätigkeit ausschließlich im Homeoffice, also in den privaten Räumlichkeiten der Mitarbeiterin ausgeübt wird. Die Mitarbeiterin handelt weisungsgebunden und ist in die Organisation des Unternehmens eingegliedert. Gemäß der uns bisher vorliegenden Informationen sind die Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit oder eine arbeitnehmerähnliche rentenversicherungspflichtige Selbständigkeit nicht gegeben. Die Beschäftigte ist alleine tätig und beschäftigt wiederum selber keine Arbeitnehmer. Die Vollzeit-Tätigkeit wird auf Dauer und ausschließlich für diesen einen Auftraggeber (also das österreichische Unternehmen) ausgeführt – es bestehen verschiedene Vorgaben dieses Unternehmens z.B. bezüglich Arbeitszeit und Urlaubsabstimmung, welche durch die Beschäftigte eingehalten werden müssen. Es besteht kein unternehmerisches Auftreten am Markt. Insofern würden wir die Tätigkeit als im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses als ausgeführt betrachten. Das ausländische Unternehmen hat keine Niederlassung/Betriebsstätte in Deutschland. Wie verhält es sich nun durch die Anstellung einer in Deutschland tätigen Mitarbeiterin? Müsste das österreichische Unternehmen nun wie ein „normaler deutscher Arbeitgeber“ behandelt werden und ganz normal die deutschen Steuern und Abgaben einbehalten und abführen? Zudem wären auch alle anderen deutschen Vorschriften und Vorgaben durch die Mitarbeiterin und das ausländische Unternehmen einzuhalten, z.B. betreffend Arbeitsrecht, Arbeitszeit/Gleitzeit, Tarifvorgaben, Kündigungsrecht, Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Urlaub, Aufzeichnungspflichten, Unfallversicherungspflicht, Bereitstellung von Unterlagen u. Daten für Betriebsprüfungen durch verschiedene Institutionen (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt). Sehen wir das richtig? Zusammengefasst würden wir den Sachverhalt also wie folgt einstufen: – Es handelt sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, – die Mitarbeiterin bleibt unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, – es handelt sich um eine normales, in Deutschland sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in allen fünf Zweigen der Sozialversicherung (Krankversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung), – alle deutschen Vorgaben bzgl. Arbeitszeit, Mindestlohn, Kündigungsschutz, Gleichbehandlungsgrundsätzen etc. müssen eingehalten werden, – der österreichische Arbeitgeber müsste eine Lohnabrechnung unter Anwendung aller deutscher Vorgaben und Gesetze erstellen und alle erforderlichen Meldungen/Anmeldungen an deutsche Institutionen vornehmen, – weiter müsste das österreichische Unternehmen zumindest die Daten der deutschen Lohnabrechnung für deutsche Prüfbehörden (Finanzamt, Deutsche Rentenversicherung etc.) bereithalten und ggf. auch elektronisch zur Verfügung stellen können. Bitte teilen Sie uns mit, ob unsere Schlussfolgerungen in dieser Form zutreffend sind oder ob unter Berücksichtigung des DBA oder des OECD-Musterabkommens eine andere Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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