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Ort der Geschäftsführung,Sitz

Frau B. ist deutsche Staatsangehörige und wohnt seit Oktober 2022 in London, UK. Gemeldet ist sie noch bis Februar 2023 in Deutschland. Nach dem Verkauf ihres Hauses im Februar 2023 wird sie sich von Deutschland abmelden. In England verfügt sie über ein Visum eines NATO-Truppenangehörigen mit dem Zusatz „Dependant Work Permitted“. Aufgrund ihres Sonderstatus (NATO-Truppenangehörigen-Visum) ist Frau B. in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und in England beschränkt steuerpflichtig. Sie wird für mind. zwei weitere Jahre in England leben. Frau B. ist geschäftsführende Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft in Singapur und ist im Bereich Projektmanagement, Logistik- und IT-Beratung tätig. Der Leistungsort befindet sich in England. Frage: – Hat die unbeschränkte Steuerpflicht Auswirkungen auf den Ort der Geschäftsführung? – Gilt dieser als in Deutschland liegend oder liegt dieser am tatsächlichen Wohnort in England?
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