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Aval,Besteuerungsrecht

H hat seinen Wohnsitz in Österreich. Er ist Alleingesellschaftergeschäftsführer der H-GmbH, Sitz und Ort der GL ist in Deutschland. Die H-GmbH erwirbt Grundstück zu Vermietungszwecken. Für die Besicherung der Darlehen aus dem Erwerb (Darlehensnehmer ist die H-GmbH) verpflichtet sich H, als Bürge einzustehen (Bürgschaftsvertrag i.S.d. § 765 BGB). H möchte nun der H-GmbH für das übernommene persönliche Risiko eine Avalprovision in Rechnung stellen. Fällt die Avalprovison unter das DAB DE-AT, wer hat das Besteuerungsrecht?
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