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Zuzug,Einkünfte

Der Mandant ist im Oktober 2021 nach Deutschland gezogen. Bis dahin hate er (seit 2014) in Dubai gelebt und gearbeitet und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, auf die er in Dubai keine Steuern zahlen musste. Für die Steuererklärung 2021 stellt sich die Frage, ob diese lediglich im Wege des Progressionsvorbehalts in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Da die Einkünfte in Dubai nicht versteuert werden müssen, kann kein Nachweis über eine Steuerzahlung erbracht werden. Welcher Nachweis müsste vom Stpfl. erbracht werden? Reicht ggf. ein Hinweis auf das DBA, oder sind die Einkünfte als steuerpflichtige Einkünfte zu erfassen?
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