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§ 2 Abs. 7 Nr. 3 EStG,Dubai,erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgendem Sachverhalt bitten wir Sie Stellung zu nehmen: Die Eheleute sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig. Sie besitzen gemeinsam eine Immobilie, in welcher sie wohnen. Die Ehefrau hat eine weitere Immobilie, welche Vermietet wird. Zudem unterhält die Ehefrau ein Kleingewerbe. Zum 01.11.2023 wird die Ehefrau eine Tätigkeit in Dubai (VAE) aufnehmen. Es handelt sich um einen lokalen Arbeitsvertrag Vorort. Der Wohnsitz in Deutschland wird aufgegeben, durch Vermietung des Hauses in Deutschland. Für weitere Immobilien besteht keine Schlüsselgewalt. Die Ehefrau hat die deutsche Staatsbürgerschaft, der Ehemann hat die australische Staatsbürgerschaft. Innerhalb der letzten 10 Jahre war zumindest die Ehefrau mehr als 5 Jahre unbeschränkt Steuerpflichtig. In Dubai werden zunächst nur von der Ehefrau Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich bei Dubai um ein Niedrigsteuerland handelt. Zudem stellt sich die Frage welche Konsequenzen sich aus dem Außensteuergesetz hinsichtlich der erweitert beschränkten Steuerpflicht hinsichtlich der Einkünfte aus Dubai in Deutschlan ergeben.
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