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Lizenzschranke,Spanien,Nexus Approach

Sehr geehrte Damen und Herren, es stellt sich uns die Frage, ob die gezahlten Lizenzgebühren für U2 vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, oder die Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG greift, wenn ja, in welcher Höhe. Sachverhalt: Das Unternehmen (U1), Kapitalgesellschaft, mit Sitz in Spanien, ist beherrschende, einzige Gesellschafterin des in Deutschland ansässigen und registrierten Unternehmens (U2), ebenfalls eine Kapitalgesellschaft. U1 hat eine allgemeine Liquiditätszusage und eine allgemeine Eigenkapitalgarantie für U2 abgegeben. U2 wird in den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konzernkreis von U1 einbezogen. U2 ist Tochtergesellschaft von U1, beide Unternehmen sind im gleichen Geschäftsfeld tätig. U1 stellt als Gläubiger Rechnungen über eine Lizenzgebühr für die Nutzung immat. Güter, bestehend aus Marken-, Handelsname und Marktpositionierung, know-how und Produktentwicklung an U2. Nach DBA obliegt das Besteuerungsrecht der Lizenzgebühr ausschließlich Spanien, in Deutschland fällt ggf. eine Quellensteuer an. Zur Vollständigkeit möchten wir anführen, dass auch sonst zwischen U1 und U2 vertragliche Vereinbarungen bestehen, so z. Bsp. über die Überlassung von Maschinen und Geräten bzw. den Wareneinkauf, der zentral über die U1 erfolgt.
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