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§ 50a EStG,Steuer,Einbehalt

Der als Verlag tätige deutsche Unternehmer (UG haftungsbeschränkt) kauft von ausländischen Verlagen das Recht, die deutsche Version eines Buchs herauszugeben. Von den Verlagen werden zwei Rechnungen gestellt, eine über die Dateien für das Buch, die zweite für die Lizenzgebühr („royalties advance“). Frage: Was muss der deutsche Verlag beachten bzw. unternehmen? Für in Polen ansässige Verlage beträgt die einzubehaltende Steuer 5 % von den Lizenzgebühren; wie verhält es sich mit Verlagen aus Österreich und Frankreich?
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