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§ 49 EStG,Art. 10 DBA-Schweiz,Betriebsstättenvorbehalt

Mein Mandant, eine natürliche Person, ist unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz. Er ist zu 100 % beteiligt an einer A GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland. Diese GmbH & Co. KG wiederum hält 90 % der Anteile an einer B-GmbH. Die B-GmbH plant nun eine Gewinnausschüttung. Ziel ist es, dass die Gewinnausschüttung letztlich bei meinem Mandanten mit Sitz in der Schweiz ankommt. Fraglich ist hier: Wie ist die Sachlage hinsichtlich der Besteuerung bei der A GmbH & Co. KG und bei dem Mandanten mit Wohnsitz in der Schweiz?
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