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Korrektur,Verrechnungspreise

Eine deutsche Muttergesellschaft hat grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ihren 100% Tochtergesellschaften in Italien und Frankreich. Diese beiden Tochtergesellschaften waren nun Teil einer lokalen Betriebsprüfung für die Jahre 2015 - 2019. In beiden Betriebsprüfungen wurden die Verrechnungspreise zwischen der deutschen Muttergesellschaft und der jeweiligen Auslandstochtergesellschaft von den lokalen Steuerbehörden dahingehend korrigiert, dass bei beiden Tochtergesellschaften ein Mehrergebnis entstand. Die Prüfungen im Ausland sind abgeschlossen und die Erklärungen angepasst. Bei der deutschen Muttergesellschaft findet derzeit auch eine Betriebsprüfung für die in Frage stehenden Jahre statt. Nach welcher Regelungsvorschrift könnte nun eine entsprechende Gegenkorrektur der Verrechnungspreise bei der deutschen Muttergesellschaft vorgenommen werden?
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